Pressemitteilung

 Klöckner: Wir führen das Jagdrecht in die Zukunft und schützen unseren Wald 

Kabinett stimmt Novellierung des Bundesjagdgesetzes zu 

Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, zugestimmt. Das ist somit die erste größere Novelle des Bundesjagdgesetzes seit 1976.

Die Novellierung des Bundesjagdgesetzes sieht unter anderem vor:

  • Das jagdrechtliche Verbot für Nachtzieltechnik sowie das waffenrechtliche Verbot für Infrarotaufheller wird bei der Jagd auf Schwarzwild aufgehoben: um die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest zu erleichtern.
  • Blei in Büchsenmunition wird minimiert, aber dabei eine hinreichende Tötungswirkung gewahrt, um Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz in Einklang zu bringen.
  • Ein bundesweiter Schießübungsnachweis für Gesellschaftsjagden wird eingeführt.
  • Vereinheitlichung der Jäger- und Falknerprüfung, da sich in den vergangenen 40 Jahren deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern herausgebildet haben.
  • Modernisierung der Jägerausbildung. Wildbrethygiene und Lebensmittelsicherheit werden eine stärkere Rolle spielen, ebenso Fächer wie Waldbau und Wildschadensvermeidung.
  • Verbot des Kaufs und Verkaufs von Tellereisen aus Tierschutzgründen.
  • Verbot von Jagd an Waldquerungshilfen, im Sinne des Natur- und Artenschutzes.
  • Verbot von fangbereiten Fallen für Greifvögel, mit Ausnahme für Falkner im Sinne des Tier- und Tierartenschutzes.
  • Ergänzende Regeln bei der Festlegung von Jagdzeiten.
  • Anhebung des Bußgeldrahmens – von 5.000 auf nun 10.000 Euro. Die letzte Anpassung fand vor 44 Jahren statt.
  • Anhebung der Jagdhaftpflichtversicherung auf eine Mindesthaftsumme von 5.000.000 Euro. Für einen ausreichend finanziellen Schutz des Jägers im Fall eines Schadenfalls – und des potentiellen Opfers.
  • Einheitliche Regelungen zum Schutz vor Wildverbiss, um den klimastabilen Waldumbau sicherzustellen. Bundesweit sind rund 33 Prozent der jungen Bäume verbissen.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Nach so vielen Jahren ist die Anpassung des Bundesjagdgesetzes notwendig geworden – für die heutige und die zukünftige Zeit. Wir tragen damit den Bedürfnissen der Jägerinnen und Jäger Rechnung. Sie sind im Übrigen wichtige Partner bei der Bekämpfung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Und ebenso schaffen wir einen Ausgleich zwischen Jägern und Waldbesitzern. Unser Motto lautet Wald und Wild und nicht das Gegeneinander von beiden.“

Mit Regelungen zu „Wild und Wald“ wird auch der nachhaltige Waldumbau flankiert. Dazu betont Julia Klöckner: „Mit der Neuregelung eines vernünftigen Ausgleichs zwischen Wald und Wild zeigen wir, dass Wiederbewaldung und Waldumbau gelingen können, wenn der Wildbestand angemessen angepasst ist. Vor Ort, durch Absprache zwischen den Beteiligten. Die Eigenverantwortung stärken wir mit einem Abschusskorridor sowie mit der Möglichkeit, zu einem Vegetationsgutachten noch ein Lebensraumgutachten hinzuzuziehen. “

Die Ministerin verdeutlicht, dass über sinnvolle neue Instrumente – wie Abschusskorridor und Lebensraumanalyse – sowie weitere rechtliche Klarstellungen im Gesetzentwurf gewährleistet sei, dass der Waldumbau nicht einseitig auf Kosten des Wildes gehe: „Die Jäger sind nicht nur im Kampf gegen ASP unsere starken Partner. Sie sind es, die gemeinsam mit den Förstern Wald und Wild hegen und pflegen. Mit diesem Gesetz schaffen wir eine Balance.“

Die Hegepflicht und das Gebot des Tierschutzes im Grundgesetz sind hinreichender Schutz dafür, dass Bestände nicht so stark reduziert werden dürfen, dass sie in ihrem Bestand bedroht sind. Das ist zwingende rechtliche Grundlage: „Sorgen, dass dieses Gesetz zu einer partiellen Ausrottung des Rehwildes führen könnte, sind völlig unbegründet. Ein solches Ansinnen wäre auch absolut fatal“, betonte die Ministerin.

Das bedeuten die neuen Regelungen für den Schutz des Waldumbaus:

Der Gesetzentwurf enthält Regelungen, die es ermöglichen, zu hohe Rehwildbestände nachhaltig anzupassen („Wald und Wild“). Das war das Ergebnis des Nationalen Waldgipfels, den Bundesministerin Klöckner in Folge der außerordentlich großen Waldschäden durch die Extremwetterereignisse der vergangenen Jahre einberufen hatte. Mit der Änderung leisten wir einen Beitrag dazu, Wald und Wild in gemeinsamer Verantwortung der Waldeigentümer und der Jägerschaft in Einklang zu bringen. Denn die Entwicklung von klimastabilen Mischwäldern erfordert die Anpassung überhöhter Rehwildbestände auf ein Maß, das für den Wald verträglich ist und auch das Wachsen der jungen Bäume ermöglicht.

Das heißt konkret:

  • Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll im Bundesjagdgesetz die Eigenverantwortung vor Ort gestärkt werden.
  • Die behördliche (Höchst-) Abschussplanung für Rehwild soll abgeschafft werden.
  • Stattdessen sollen sich die Jagdgenossenschaften beziehungsweise Grundeigentümer und Jagdpächter künftig eigenverantwortlich über einen jährlichen Abschusskorridor für Rehwild im Jagdpachtvertrag verständigen.
  • Grundlage für die Einigung sollen Vegetationsgutachten sein, die um eine Lebensraumanalyse des Rehwildes ergänzt werden.
  • Wenn die Parteien sich nicht einigen oder die Einigung hinter dem notwendigen Mindestabschuss zurückbleibt, soll die Jagdbehörde die Abschussquote festlegen.
  • Wird der Mindestabschuss nicht erreicht, soll die zuständige Behörde anordnen, dass der Jagdausübungsberechtigte den Wildbestand zu verringern hat.

Regelungen der Länder, die über diese geplanten Änderungen hinausgehen, wie etwa Regelungen über einen Abschussplan, der zu erfüllen ist und der auf Grundlage von forstwirtschaftlichen Gutachten erstellt wurde, bleiben unberührt und somit weiterhin bestehen.

Das bedeuten die neuen Regelungen für den Kampf gegen ASP:

Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes werden nun neben Nachtsicht- auch Nachtzielgeräte sowie Infrarotaufheller jagdrechtlich zugelassen, um insbesondere die Effizienz der Jagd auf Schwarzwild zu steigern. Damit wird auch ein Beitrag zur verbesserten Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest geleistet.

Die jagdrechtliche Zulassung der Infrarotaufheller, die zur besseren Nutzung der Restlichtverstärkung der Nachtzieltechnik unverzichtbar ist, erforderte auch eine Änderung des Waffengesetzes.

Das bedeuten die neuen Regelungen für Bleimunition:

Untersuchungen unter Leitung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) haben eine Kontaminierung des Wildkörpers (Schusskanal und Wildbret) durch Blei aus Jagdmunition in einem Umfang nachgewiesen, der ein Risiko für sogenannte „Extrem- verzehrer“ von Wildbret nicht völlig ausschließt. Darüber hinaus kommt es durch den Bleieintrag zu einer Belastung der Umwelt. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, den Verbraucherschutz und den Naturschutz zu stärken. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die Munition eine ausreichende Tötungswirkung hat, damit Tiere nicht unnötig leiden.

Die Änderungen im Bundesjagdgesetz bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesra- tes. Der Gesetzesentwurf durchläuft im Anschluss an die Kabinettsentscheidung das parlamentarische Verfahren im Bundesrat und Bundestag.

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