Absage der öffentlichen Hegeschauen für 2021
In Anbetracht der Corona-Pandemie und insbesondere im Hinblick auf die aktuell steigenden Infektionszahlen, auch im Landkreis Coburg, ist es selbst bei einer geeigneten Örtlichkeit und einem umfassenden Hygienekonzept gesellschaftspolitisch nicht zu verantworten, für April 2021 eine Veranstaltung, an der mind. 100 bis 200 Teilnehmer zu erwarten sind, zu planen. Zum aktuellen Stand sind Veranstaltungen dieser Größenordnung gern. § 5 der 12. Bayerischen lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV) untersagt.
Gemäß § 16 Abs. 4 Satz 3 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (A VBayJG) ist der Revierinhaber verpflichtet, den Kopfschmuck des gesamten in seinem Jagdrevier im vergangenen Jagdjahr erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes bei der Hegeschau vorzulegen. In der Regel erfolgt diese Vorlage bei der Öffentlichen Hegeschau bzw. den kleinen Hegeschauen der einzelnen Hegegemeinschaften. Da die Hegeschau aufgrund der aktuellen SARSCoV-2-Pandemie in diesem Kalenderjahr nicht stattfinden kann, wird zum Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit auch auf die Vorlage der Gehörne verzichtet.
Hauptversammlung der Kreisgruppe Coburg im Bayerischen Jagdverband e.V.
Wann und in welcher Form eine Hauptversammlung unserer Kreisgruppe stattfinden kann wird noch bekanntgegeben.