Aufnahme des Minks in das Jagdrecht

Zum 17.05.2024 wurde der zur Familie der Marder gehörende Mink (Neovison vison) bayernweit als jagdbare Wildart aufgenommen(§ 18 Nr. 1 AVBayJG) und eine ganzjährige Jagdzeit festgesetzt (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 AVBayJG). Bei der Bejagung des Minks ist der Einsatz von Nachtsichttechnik im unter Nr. 1 dieses Schreibens beschriebenen Rahmen zulässig.

Da der Mink auf dem Streckenlistenvordruck für das Jagdjahr 2024/2025 noch nicht gelistet ist, bitten wir im Falle einer vorhandenen Strecke den amtlichen Vordruck eigenständig unter,Streckenliste B – sonstige Wildarten” zu ergänzen.